Wenn ich ausgehe bin ich öfter mit dem Velo unterwegs. Ich trinke dann auch meistens fünf bis sechs Bier, manchmal auch mehr. Nun habe ich mich gefragt was passiert, wenn ich mal in eine Kontrolle komme. Gibt’s dann eine Busse?

SafeZone.ch hat diese Frage beantwortet:

Der Umgang mit Alkohol und Fahrradfahren ist im Strassenverkehrsgesetz, Artikel 19 Absatz 3 geregelt. Darin steht dass die Auslegung des Artikels vom Wohnsitzkanton abhängig ist. Auf jeden Fall kommt es aber zu einer Verzeigung, wenn der Blutalkoholgehalt höher ist als 0.8 Promille. Die Höhe der Busse liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Möglich ist auch, dass ein befristetes Fahrverbot ausgesprochen wird. Die Dauer des Fahrverbots wird von der Polizei, Ressort Administrativmassnahmen bestimmt und hängt von den Umständen ab, die zum Aussprechen des Fahrverbots geführt haben.

Die Folgen können aber noch weiter gehen. Wer im Besitz eines Führerausweises ist und beim Fahrradfahren mit einem Blutalkoholgehalt von 1.6 Promille angehalten wird, muss sich in den meisten Kantonen einer verkehrsmedizinischen Abklärung unterziehen. Sollte diese Abklärung ergeben, dass ein bedeutendes Alkoholproblem vorliegt, wird der Führerausweis entzogen.

Unter folgendem Link https://promillerechner.net/ kann berechnet werden, wer wie viel Alkohol trinken kann um einen bestimmten Wert (z.B. 0.5 oder 0.8 Promille) zu erreichen.


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